Die Causa Assange

News-Ticker – 08.04.2020 20:15 Uhr (th)
nísuaraghan (bodenlos)

Gelöschte Videos als Jubiläumsgeschenk an Assange?

Am 05.05.2010 hat Julian Assange über Wikileaks einen weltweiten Skandal ausgelöst, als er die Videos vom „Collateral Murder“ US-amerikanischer Soldaten im Irak geleakt [1] hat. Heute, 10 Jahre später, scheinen ihn die Mainstreammedien weitegehend vergessen zu haben. Zur Erinnerung an das Jubiläum hat YouTube vielmehr die geleakten Videos gelöscht [2].

Angemessen gewesen wäre eine Reportage über die Verdienste von Assange zur Prime Time auf allen Kanälen.

Journalisten, die die Verdienste von Assange nicht würdigen, riskieren zukünftig selbst als Whistle Blower wegen des Vorwurfes von Spionage, Landesverrat oder Ähnlichem ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert, gefoltert [3] und anschließend vergessen zu werden.

Gesetzesänderungen schränken Grundrechte ein

In Zeiten von Corona wird die Meinungsfreiheit im so genannten „freien Westen“ zunehmend immer weiter eingeschränkt – und die Menschen applaudieren dazu. Durch eine staatsstreichähnliche Verordnungsermächtigung in § 32 Infektionsschutzgesetz wurde das Versammlungsrecht unter offenem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz praktisch außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderung erfolgte hierbei ohne Gegenstimmen und innerhalb von nur drei Tagen umgesetzt (Gesetzesentwurf vom 24.03.2020 [4] bzw. „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27.03.2020 [5]).

In den Mainstreammedien wird hierüber kaum berichtet. Den Mut, auf die mit der Gesetzesänderung einhergehenden Gefahren einzugehen, hatten weitgehend nur die alternativen Medien, allen voran KenFM [6]. Mittlerweile wachen immer mehr Bürger, Ärzte und Juristen auf. Zu den jüngsten Beispielen gehört etwa die Heidelberger Fachanwältin Beate Bahne, die sich mit Presseerklärung vom 03.04.2020 eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg angekündigt hat. Unter anderem heißt es darin wie folgt:

„Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig [7].“

Nachdem immer mehr Beiträge auf YouTube [8] und in den sozialen Medien gelöscht werden, haben sich z.B. auf Telegramm Gruppen gebildet, die gelöschte Beiträge sammeln und die an George Orwells „1984“ oder Aldous Huxleys „Brave New World“ erinnernden Maßnahmen dokumentieren. Ein Teil der von YouTube gelöschten Videos [9] geht mittlerweile viral, darunter Videos der Schwindelambulanz von Dr. Bodo Schiffmann [10, 11].

Freie Meinungsbildung erheblich eingeschränkt

Wenn persönliche Zusammentreffen von Bürgern durch bundesweite Ausgangssperren und eine faktische Außerkraftsetzung der Versammlungsfreiheit unterbunden werden, kritische Beiträge auf Facebook und YouTube gelöscht werden, im Fernsehen in Dauerschleife die immer gleichen „Experten“ zu Wort kommen und die Wikipedia [12] schon lange zu einem Propagandamedium verkommen ist, wird auch die Möglichkeit zu einer freien Meinungsbildung erheblich eingeschränkt. Personen, die die herrschende Meinung kritisch hinterfragen (z.B. Nachdenkseiten, NuoViso, Rubikon, KenFM), auf Unbequemes wie z.B. „Pizzagate“[13, 14] hinweisen (z.B. Xavier Naidoo [15]) oder andere Tabu-Themen (z.B. 9/11 [16], Menschenrechtsverletzungen durch den jüdischen Staat [17, 18], die beiden Atombombenabwürfe auf Nagasaki und Hiroshima als vermutlich größte Kriegsverbrechen aller Zeiten [19]) wird oft als rechtsradikal, antisemitisch oder Verschwörungstheoretiker verleugnet. Wer gerichtlich erfolgreich gegen solche Hetze vorgeht (z.B. Xavier Naidoo gegen den Vorwurf ein Antisemit zu sein. Siehe Urteil vom LG Regensburg vom 17.07.2018, Az. 62 O 1925/17 [20, 21]) oder die Deanoymisierung eines Mitglieds der Linken erreicht, das über andere Mitglieder der eigenen Partei herabsetzende Beiträge in der Wikipedia schreibt (Dirk Pohlmann und Markus Fiedler gegen den „Denunzianten“ Feliks-Egerer-Grünewald; LG Hamburg vom Urteil vom 20.02.2019, Az. 324 O 468/18 [22, 23] bzw. Berufungsurteil beim OLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2020, Az. 7 U 63/19 [24]), wird in den öffentlich-rechtlichen Medien totgeschwiegen. Vielmehr wird jeder Anlass genommen, um neue polemisierende Angriffe zu führen [25] anstatt sich auch nur einmal sachlich mit dem Thema auseinanderzusetzen (z.B. Hinweis auf das Urteil beim OLG Hamburg bei gleichzeitiger Diffamierung der Autoren als Verschwörungstheoretiker [26]).

Corona-App kann missbraucht werden

Das „Handelsblatt“ berichtete am 03.04.2020 von einer geplanten Kampagne, um eine Corona-App zu bewerben. Man wolle, dass sich möglichst Viele registrieren und damit die angebliche Pandemie „flatten“ wie es auf Neudeutsch so schön heißt. Viele Bundesbürger stehen einer solchen App kritisch gegenüber, da darauf auch Standortdaten gespeichert werden [27]. Diese Skepsis ist verständlich [28]. Unvergessen dürfte das Mithören des Kanzlerhandys [29, 30] und die praktische Überwachung aller privaten Gespräche nicht nur der deutschen Bevölkerung sein. Juristisch hat sich die NSA für diesen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bis heute nicht verantworten müssen.

Wenn also heutige Politiker wie z.B. Prof. Hans Lauterbach (SPD), die eine solche Corona-App proklamieren [31], garantieren diese dann auch, dass kein erneuter Datenmissbrauch erfolgt und sich sie sich für diesen Fall dafür bereit erklären, mit ihrem eigenen Grund und Boden für diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu haften? Sicher nicht. Eine Sicherheitslücken der neuen Corona-App wird unter eRecht24 bereits benannt [32].

Wenn man die technischen Möglichkeiten ausschöpfen würde, wie es aus Korea schon längst bekannt ist [33], wäre es ein Leichtes, jeden Journalisten zu überwachen, der sich persönlich mit einem Politiker, Behördenangestellten oder jedem sonstigen Whistle Blower trifft, der auf diesem Wege Menschenrechtsverletzungen oder andere staatliche Verbrechen leaken möchte. Sehr einfach ließe sich auch hier ein Verstoß gegen geltendes Recht konstruieren wie etwa die fingierten Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange in Schweden [34]. Da unbequeme Whistle Blower durch den deutschen Staat keine Rückendeckung zu erwarten haben, wäre es ein Leichtes, die durch eine Corona-App „Überführten“ in ein Foltergefängnis wie die US-Militärbasis Guantanamo [35, 36], auf Kuba oder Belmarsh in Großbritannien [37] zu überführen.

 

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